Ablauf
Nahbereichsabfrage bei EEGs
Bevor eine erneuerbare Energiegemeinschaft gegründet oder ein Betreibervertrag abgeschlossen werden kann, ist eine sogenannte Nahbereichsabfrage erforderlich. Die Teilnehmer müssen bereits feststehen, um eine Differenzierung zwischen regional und lokal treffen zu können. Senden Sie hierfür eine E-Mail mit dem Betreff „Nahbereichsabfrage“ an office@stadtwerkevoitsberg.at.
Geben Sie in der E-Mail folgende Informationen an:
- Ihren Namen bzw. den Namen des Unternehmens
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- alle teilnehmenden Zählpunkte in unserem Netzgebiet
Gründung einer Energiegemeinschaft (EEG oder BEG)
Die Gründung einer Energiegemeinschaft liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anlagebetreibers. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und dem Ablauf der Gründung finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform des Bundes unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/
Vom Antrag bis zur Teilnahme – der Weg in die Energiegemeinschaft
Betreibervertag (betrifft nur den Anlagebetreiber)
Nach erfolgreicher Gründung einer Gemeinschaft (egal ob EEG oder BEG) muss zwischen dem Anlagebetreiber und den Stadtwerken Voitsberg als Netzbetreiber ein Betreibervertrag abgeschlossen werden. Senden Sie hierfür eine E-Mail mit dem Betreff „Antrag Betreibervertrag“ an office@stadtwerkevoitsberg.at.
Geben Sie in der E-Mail folgende Informationen an:
- Daten zur Energiegemeinschaft (Name, Anschrift, Vereinsnummer)
- Markpartner-ID
- Gemeinschafts-ID
- Kontaktperson (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Aufteilungsmodell (dynamisch oder statisch)
- Mindestens ein Zählpunkt in unserem Netzgebiet
Dieser Vertrag wird per E-Mail an die angegebene Kontaktperson übermittelt und ist unterfertigt an uns zu retournieren.
Anmeldung der Zählpunkte
Nachdem der Betreibervertrag abgeschlossen ist, kann der Anlagebetreiber die gewünschten Zählpunkte zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft anmelden.
Die Anmeldung erfolgt über die standardisierten ebUtilities-Prozesse.
Wichtig: Für jeden Zählpunkt muss ein eigener Prozess gesendet werden.
Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag
Im nächsten Schritt erhält der Endkunde von den Stadtwerken Voitsberg eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag per E-Mail zugesendet. Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme an der Energiegemeinschaft und muss unterzeichnet an die Stadtwerke Voitsberg retourniert werden.
Datenfreigabe
Damit ein Zählpunkt in eine Energiegemeinschaft aufgenommen werden kann, ist eine Bestätigung der Datenfreigabe erforderlich. Mit dieser Freigabe wird festgelegt, dass die gemessenen Verbrauchsdaten zu Abrechnungszwecken an den Anlagebetreiber (bei EEGs), sowie im Fall einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) auch an die externe Verrechnungsstelle (VEZ), weitergegeben werden dürfen.
Die Bestätigung der Datenfreigabe erfolgt gemeinsam mit dem Unterzeichnen der Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag per E-Mail.
Umstellung des Zählers auf „Opt-in“ bzw. IME
Der Zähler wird auf das „Opt-in“-Modell (viertelstündliches Übertragungsintervall) umgestellt und mindestens 14 Tage auf stabile Kommunikation geprüft. Dieser Schritt ist entscheidend, da nur bei durchgängiger Datenübertragung eine korrekte und nachvollziehbare Verrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft erfolgen kann.
Beitritt zur Gemeinschaft
Nach erfolgreicher finaler Prüfung und Bestätigung einer stabilen Datenkommunikation wird der Zählpunkt von den Stadtwerken Voitsberg offiziell der entsprechenden Energiegemeinschaft zugeordnet.
Verrechnung
Sofern alle Verbrauchs- und Energiedaten der Energiegemeinschaft vorhanden sind, wird die Aufteilung innerhalb der Gemeinschaft täglich berechnet und den Anlagebetreibern übermittelt. Die Netzrechnung wird nach Beitritt zur Gemeinschaft monatlich ausgestellt.