Wasserleitungsbeitrag
Der Wasserleitungsbeitrag wird als einmalige Abgabe zur Deckung der Kosten der Errichtung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Voitsberg laut Wasser-
leitungsbeitragsgesetz vom 13.3.1962, LGBL.Nr. 137, und Wasserleitungsordnung Punkt VII / 2 verechnet.
Bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten von Gebäuden (Anlagen) ist der Wasserleitungsbeitrag als
Ergänzungsgebühr zu leisten.
Die Höhe des Wasserleitungsbeitrages ergibt sich aus dem Produkt des Berechnungsfaktors mit dem Einheitsatz.
Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in m2 mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse
vervielfacht wird. Dach und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt,
wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benutzbar ausgebaut sind.
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netto |
inkl.10 % Ust. |
| Einheitssatz pro m² |
€ |
6,40 |
7,04 |
* Einfamilienwohnhäuser mit einem für Wohnzwecke ausgebauten KG, EG und DG bestehen aus 3 Geschossen; ohne für Wohnzwecke ausgebautem KG aus 2 Geschossen Für Fragen, stehen Ihnen unsere
Kundenberater gerne zur Verfügung.