Wasserleitungsbeitrag


Der Wasserleitungsbeitrag wird als einmalige Abgabe zur Deckung der Kosten der Errichtung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Voitsberg laut Wasser- leitungsbeitragsgesetz vom 13.3.1962, LGBL.Nr. 137, und Wasserleitungsordnung Punkt VII / 2 verechnet. Bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten von Gebäuden (Anlagen) ist der Wasserleitungsbeitrag als Ergänzungsgebühr zu leisten.

Die Höhe des Wasserleitungsbeitrages ergibt sich aus dem Produkt des Berechnungsfaktors mit dem Einheitsatz.

Der Berechnungsfaktor ist bei Gebäuden in der Weise zu ermitteln, dass die Hälfte der verbauten Fläche in m2 mit der um 1 erhöhten Anzahl der Geschosse vervielfacht wird. Dach und Kellergeschosse bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken benutzbar ausgebaut sind.

netto inkl.10 % Ust.
Einheitssatz pro m² 6,40 7,04



Verbaute Fläche:
Anzahl der Geschosse*:  
Berechnungsfaktor: 100
Einheitssatz: 6,40 €/m²
Wasserleitungbeitrag 640
10% USt. 64
Gesamt 704


* Einfamilienwohnhäuser mit einem für Wohnzwecke ausgebauten KG, EG und DG bestehen aus 3 Geschossen; ohne für Wohnzwecke ausgebautem KG aus 2 Geschossen Für Fragen, stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.